Von Kurz Stiftung

Herzlich willkommen zur "Digitalen Amtstafel".

Anweisung bezüglich der Veröffentlichung der Maßnahmen 
 
Gemäß Art. 32 Gesetz Nr. 69/09, hat ab dem 01.01.2010 die rechtlich bindende Kundmachung von Akten und Verwaltungsmaßnahmen durch die Veröffentlichung auf den Internetseiten der öffentlichen Verwaltungen und der öffentlichen Körperschaften, oder deren Vereinigungen, zu erfolgen. 
 
Auf dieser Webseite werden Kopien der Verwaltungsmaßnahmen veröffentlicht. Das Original der jeweiligen Maßnahme wird in den Akten des B.P.B. aufbewahrt. 
 
Wie vom Art. 20 des Regionalgesetzes Nr. 7/05 vorgesehen, werden die von den Organen der Betriebe getroffenen Verwaltungsmaßnahmen innerhalb von zehn Tagen nach deren Erlass für zehn aufeinander folgende Tage veröffentlicht. 
 
 


Anweisung bezüglich Schutz von personenbezogenen Daten 
 
Die Notwendigkeit, ein hohes Maß an Schutz der mit den personenbezogenen Daten verbundenen Rechten und Freiheiten zu garantieren (Art. 2 Leg. Dekr. 196/03), stellt kein Hindernis zur Transparenz der öffentlichen Verwaltung dar. 
 
Bei der Veröffentlichung von Verwaltungsmaßnahmen auf dieser Webseite, orientiert sich der B.P.B. an den Leitlinien für die Veröffentlichung von Akten und von Dokumenten der Lokalkörperschaften, die von der Datenschutzbehörde am 19.04.2007 erlassen wurden. 
 
In Anbetracht, dass die Ausbreitung von sensiblen Daten streng verboten ist und nach Einsichtnahme in die Newsletter der Datenschutzbehörde Nr. 311 vom 17.11.2009, werden keine Personalien angegeben und Vor- und Nachnamen durch den Anfangsbuchstaben bzw. durch Asteriskus oder durch numerische Kodierungen ersetzt. 
 
Der Zugang zu den Daten, in den festgesetzten Grenzen laut Leg. Dekr. 196/03, bleibt gewährleistet.


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