Von Kurz Stiftung

Heimaufnahme

Die Vormerkung erfolgt schriftlich, telefonisch oder persönlich im Büro des Altersheimes. Vor der effektiven Heimaufnahme muss ein Aufnahmeformular, ausgefüllt, unterschrieben und abgegeben werden. Es wird empfohlen, vor der Heimaufnahme bei der zuständigen Bezirksgemeinschaft die Berechnung des „begünstigten Tarifs“ durchführen zu lassen.
Aufgenommen können BürgerInnen der Gemeinden Niederdorf, Prags, Welsberg-Taisten, Gsies und Rasen-Antholz. In Ausnahmefällen können auch Personen, die den Wohnsitz in einer anderen Südtiroler Gemeinde haben, aufgenommen werden.
Weiters muss ein persönliches Erstgespräch mit der zuständigen Bezugsperson gemacht werden. Im Zuge dieses Gesprächs wird unter anderem mitgeteilt, was der Heimbewohner bei der Aufnahme an persönlichen Sachen und Gegenstände mitbringen muss.


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