Der Link auf die staatliche Datenbank BDNCP verweist auf die in der Datenbank enthaltenen Daten zum vollständigen Lebenszyklus des Vertrages. In diesem Abschnitt werden auch die Akte, Daten und Informationen veröffentlicht, die der staatlichen Datenbank BDNCP nicht mitgeteilt werden müssen und die der Veröffentlichungspflicht gemäß Anhang 1 des ANAC-Beschlusses Nr. 264/2023, geändert durch den Beschluss 601/2023, unterliegen. Die Unterlagen können über die Links zu den jeweiligen Modulen auf der ISOV-Plattform eingesehen werden. Eventuelle weitere Dokumente, die gemäß dem vorgenannten Anhang veröffentlichungspflichtig sind, können den weiteren Unterabschnitten entnommen werden. (Art. 1 Abs. 1 Buchst. l des RG Nr. 10/2014/Art. 37 des GvD Nr. 33/2013, Anhang 1 des ANAC-Beschlusses Nr. 264/2023, geändert durch ANAC-Beschluss Nr. 601/2023)